Lexikon "V"

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Seemann´s Lexikon
V

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  • V
    Viktor, internationales Buchstabensignal, weiß mit rotem Andreaskreuz. Bedeutung: Ich benötige Hilfe


  • Van-Carrier
    Portalhubwagen, Hubfahrzeug für Container in Container-Terminals, er versetzt oder verholt die Container auf bestimmte Abstellflächen; auch Giraffe genannt; wegen seiner Hochbeinigkeit


  • Venilia
    Göttin des Meeres . Die Gemahlin von Neptun und Beschützerin der Seereisenden.


  • Ventimeter
    ein einfaches Windmeßgerät mit einem Klarsichtzylinder mit einem Meßbereich von 0 bis 25 m/sec.


  • verankern
    ein Schiff vor Anker legen, den Anker eines Schiffes auswerfen und es damit am Untergrund befestigen


  • verchartern
    ein Boot vermieten


  • Verdeck
    bei Schiffen das obere Deck


  • Verdrängung
    (Wasserverdrängung, Deplacement) von einem Schiff verdrängte Wassermenge. Das Gewicht dieser Wassermenge ist gleich dem Schiffsgewicht ( Archimedisches Prinzip). Die Verdrängung wird angegeben in cbm, das Gewicht  der verdrängten Wassermenge in Tonnen; für Kriegsschiffe z.B. wird als Größenmaß die Verdrängung in metrischen Tonnen angegeben, z. B. eine Verdrängung von 10 Tonnen.


  • verdunkeln
    (Marine) jede Lichtquelle eines Schiffes nach außenhin unsichtbar machen, mit Ausnahme der für die Seefahrt gesetzlich vorgeschriebenen Lichter.


  • verfangen
    1. ablösen der Wache bzw. des Rudergängers;
    2. Unklarwerden einer Leine bzw. eines Ankers


  • vergattern
    die Wache vergattern; beim Ablösen die Wache versammeln und zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten (Marine)


  • Vergatterung
    in der Marine das Aufziehen der Wache und Bekanntgabe, daß die Wache unter besonderen Befehl des Wachführers steht.


  • verholen
    ein Schiff, Boot an eine andere Stelle bringen; mit einem Tau das Boot an eine andere Stelle ziehen oder mittels Verholspills.


  • verkatten
    ankern mit mehreren Ankern, die hintereinander an einer Ankerkette befestigt sind


  • Verkehrsboot
    (Marine) Beiboot zum Transport von Mannschaften. Fassungsvermögen 30-50 Menschen. Kann auch zum Transport leichter Lasten eingesetzt werden.


  • Verkehrsleitzentrale
    Nautische Einrichtung zur Erhöhung der Sicherheit des Schiffsverkehrs durch Überwachung und Beratung von Land. Meist gleichzeitig Radarleitzentrale. Gebräuchliche Kurzbezeichnung: VTS ( Vessel Traffic Service)


  • Verklarung
    eine eidesstattliche Erklärung des Kapitäns über die erheblichen Begebenheiten der Reise, namentlich eine vollständige und deutliche Erzählung der erlittenen Unfälle unter Angabe der zur Abwendung oder Verringerung der Nachteile angewendeten Mittel. Grundlage sind die Eintragungen im Schiffstagebuch. Der Verklarungsbericht muß beim zuständigen Gericht eingereicht werden. HGB §§ 522-525.


  • Verklicker
    kleine Windfahne, Stander, Rennflagge auf dem Masttopp; Windrichtungsanzeiger auf dem Masttopp


  • Verlat
    Absperrbauwerk mit Verschlußtoren im Vorfluter einer tief liegenden Niederung. Es soll verhindern, daß Wasser aus dem höheren Nachbargebiet in die Niederung eindringt.


  • Vermessung
    1. Von Schiffen mit dem Zweck, eine Grundlage über die von Schiffen für die Benutzung von Häfen, Kanälen usw. zu zahlenden Gebühren zu bekommen. Es wird der Rauminhalt des ganzen Schiffskörpers vermessen. Siehe Netto- und Bruttoraumgehalt.
    2. Bei Yachten zu den Zweck, für Regatten möglichst gleichwertige Fahrzeuge zu erhalten. Die Vermessung erstreckt sich hier auf die vermessenen Größen der betreffenden Klasse, meist auf schnelligkeitsfördernde Werte, wie Länge, Tiefgang, Segelfläche, die besteuert, oder langsamkeitsfördernde Werte, wie Gewicht, Freibord, die vergütet werden.
    3. Für die Bestimmung der Bauteile eines Schiffes nach den Tabellen der Klassifikations-Gesellschaften wird ebenfalls der Schiffsrumpf vermessen - nach anderen Modus.
    4. Küstenvermessung erstreckt sich auf die Punkte, die für die Schiffahrt wichtig sind, wie Feststellung der Wassertiefen, Strömungen, Landmarken usw.


  • vermuren, vermooren
    ein Boot vor zwei Anker (Buganker) legen, damit beim Schwojen die beanspruchte Fläche des Ankerplatzes kleiner ist, als wenn man nur vor einem Anker liegt


  • verpichen
    kalfatern


  • versegeln
    Von einem Hafen zum anderen fahren.


  • Versetzen
    1. Ein Schiff durch den Meeresstrom vom Kurs abbringen;
    2. Durch Wind vertreiben;
    3. Einen Beschlag an einer anderen Stelle anbringen; in diesem Sinne auch einen Lotsen von der Lotsenstation zum Schiff versetzen.


  • versinken
    unter der Wasseroberfläche sinken, untergehen; das Schiff ist versunken


  • Versorger
    Mutter- und Versorgungsschiff, Tender, Begleitschiff in der Marine


  • verspleißen
    verbinden, zwei Tauenden miteinander verspleißen


  • vertäuen
    mit einem Tau befestigen, ein Boot am Ufer vertäuen; verankern des Schiffs mit Bug- und Heckanker; festmachen des Schiffs mit Vorleinen, Achterleinen und Springs


  • Vertörnen
    Verdrehen einer Leine, so daß sich Törns bilden, die eine Unfallgefahr darstellen. Diese sind durch Austörnen sorgfältig zu beseitigen. Werden Törns belastet, so bilden sich im Draht "Kinken", die die Festigkeit erheblich herabsetzen.


  • Vertreiben
    unbeabsichtigte Ortsveränderung eines ankernden Gegenstands, zum Beispiel eines schwimmenden Seezeichen oder eines Schiffes, verursacht durch Wind, Strom oder Eis.


  • verwarpen
    verholen mit Hilfe eines Ankers, den man Ausfahren oder Austragen möglichst weitab vom Schiff fallen läßt, um dann das Schiff an der Ankerkette heranzuziehen.


  • Verzurrmittel
    Befestigungsmaterial wie Seile, Gurte, Ketten, Draht usw.


  • Vestrsalt
    norm. Name für die Nordsee


  • Vierflaggensignale
    sind Unterscheidungssignale, die den Namen verschlüsselt anzeigen, den ein Schiff bei seiner Indienststellung erhält. Bei allen deutschen Schiffen beginnt das Unterscheidungssignal mit der Flagge " D "


  • vierkant brassen
    die Rahen so stellen, daß sie genau quer zum Schiff stehen


  • Viermastbark
    ein Schiff mit drei vollgetakelten Masten und einem Besanmast ( der nur Schratsegel) führt. Die Masten heißen von vorn nach achtern: Fockmast, Großmast, Kreuzmast und Besanmast


  • Viermastschiff, Viermastvollschiff
    ein Schiff mit vier vollgetakelten Masten. Die Masten heißen: Fock-, Groß-, Achter- oder Hauptmast- und Kreuzmast


  • Viermastschoner
    ein Schoner mit vier Masten. Wir unterscheiden dabei den Viermastgaffelschoner, der lediglich Schratsegel fährt, und den Viermastschoner, der dem Schoner entsprechend getakelt ist.


  • Vinco
    kleineres mittelmeerisches Segelschiff, drei Masten, davon der vordere mit Rahsegeln, die übrigen mit Lateinsegeln


  • Vitalienbrüder
    Ursprünglich Viktualien-Lieferanten für Magareta von Schweden, wurden später Freibeuter (Gleichteiler, Seeräuber auch Likedeeler genannt, 14. Jahrhundert, Störtebeker)


  • Vizeadmiral
    Offiziersdienstgrad bei der Marine, im Rang eines Generals


  • VLCC
    Very Large Crude-Oil Carrier, ganz großer Öltanker ( trägt mindestens 100 000 Tonnen Öl; Bezeichnung für sehr große Tanker bis etwa 300 000 tdw)


  • VO
    Versorgungsoffizier bei der Marine


  • Volksmarine
    Bezeichnung der Seestreitkräfte der NVA der ehemaligen DDR


  • voll befahren
    ist ein Mann, wenn er als ausgebildeter Seemann, d. h. als Vollmatrose, angesprochen werden kann, seine Lehrzeit als Junge und als Leichtmatrose mit entsprechender Fahrzeit hinter sich hat.


  • voll brassen
    die Rahen derart brassen, daß die Segel gut voll stehen.


  • voll halten
    das Schiff so steuern, daß die Segel gut voll stehen


  • Volldampf
    mit voller Maschinenkraft voraus, mit Volldampf voraus


  • vollgetakelt
    ist ein Mast, wenn er mit dem vollständigen Satz Rahsegeln ausgerüstet ist. Er besteht aus dem Untermast, der Mast- und der Bramstenge; Alle Masten sind mit Rahsegeln ausgerüstet (Vollschiffe), im Gegensatz zur Bark, bei der der hintere Mast keine Rahen, sondern nur ein Gaffelsegel trägt


  • vollmast
    bis zur vollen Höhe des Mastes flaggen, vollmast flaggen


  • voller Schlag
    voller Teller beim Essen fassen


  • Vollschiff
    ein Schiff mit mindestens drei vollgetakelten Masten. ( das Zweimastvollschiff wäre eine Brigg) Das Vollschiff schlechtweg ist das Schiff mit drei Masten, die Masten heißen: Fock-, Groß-, Kreuzmast. Es gibt bzw. gab ferner Viermastvollschiffe und auch ein Fünfmastvollschiff ( Preußen).


  • Vollzeugbrise
    eine Brise, bei der das Boot oder Schiff gerade " volles Zeug" tragen kann.


  • Vordeck
    vorderer Teil des Decks


  • Vordeich
    seewärts des Hauptdeiches liegender Sommer- oder Polderdeich.


  • vor dem Wind
    mit dem Wind von achtern laufen


  • vorderlastig
    bei Schiffen vorn mehr belastet als hinten


  • Vorfluter
    Gewässer, das dem ihm zufließenden Wasser einen Abfluß mit natürlichem Gefälle oder mit Einschaltung eines Schöpfwerkes ermöglicht.


  • Vorhafen
    Viele Häfen haben vor ihrer Einfahrt einen Vorhafen, der weniger zum Festmachen der Schiffe dient, als vielmehr die See vom Eindringen in den Haupthafen abhalten soll.


  • Vorhandsmann
    an Bord soviel wie Vormann oder Vorarbeiter


  • Vorholer
    (bei den Segeln) eine Leine, die zum Holen nach vorn benutzt wird. Beispiel: Spinnaker-Vorholer


  • Vorläufer
    aus Fasertauwerk bestehender Teil der Festmacherleine, der durch seine größere Dehnung gegenüber Draht ein Brechen des Festmachers bei stoßartiger Belastung durch das sich bewegende Schiff verhindert.


  • Vorleine
    die Festmacherleine, die vom Vorschiff aus schräg nach vorne zeigt.


  • Vorliek
    vordere Kante eines Segels, die beim Vorsegel frei oder mit Stagreitern beim Großsegel mit einem Liektau oder mit Rutschern versehen ist.


  • Vormann
    Bezeichnung für den Schiffsführer eines Seenotkreuzers oder Seenotrettungsbootes


  • Vormast
    Bezeichnung für den Fockmast


  • Vorpiek
    wasserdichte Abteilung vor dem vorderen Kollisionsschott, zum Lagern von Gerät oder zum Trimmen benutzt, vorderster Raum im Schiff


  • Vorposten
    vorgeschobene Überwachung des eigenen See- und Küstengebietes (Marine)


  • Vorreiber
    drehbarer Verschlußbolzen an einer Tür oder Klappe


  • Vorschiff
    vorderer Teil des Schiffes


  • Vorschotmann, Vorschoter
    Besatzungsmitglied auf Segeljachten, dessen Hauptaufgabe in der Bedienung der Vorsegel besteht


  • Vorsegel
    Die Stagsegel, die vor dem Großmast bzw. vor dem Fockmast gefahren werden. Beim Kutter heißen sie: Stagfock, Klüver ( Binnenklüver, Außenklüver) , Flieger


  • Vorspring
    die Leine, die beim Festmachen eines Schiffes oder Bootes vom Bug nach achtern an Land führt.


  • Vorstag
    Fockstag, unterer Haltedraht von vorn am Fockmast (Vortopp)


  • vor Topp und Takel
    ohne Segel vor dem Wind laufen


  • Vortopp
    der Topp des Fockmastes


  • Vorwindkurs
    Kurs eines Segelboots zum Wind, wobei das Boot nahezu in die gleiche Richtung läuft, in die der Wind weht.


  • Votivschiffe
    Schiffsmodelle in Kirchen von Küstenorten; als Weihgabe aber auch als Geschenk in den Besitz der Kirche gelangt.


  • VTS
    Abk. für Vessel Traffic Service; siehe unter Verkehrsleitzentrale


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